Unsere Vertragsbedingungen für Umzugsleistungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Blitzkraft Umzüge (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Umzugsleistungen und damit verbundene Dienstleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung des Auftrags zustande.
(3) Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag für die Dauer von 14 Tagen gebunden.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
(2) Zu den Leistungen können gehören:
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass:
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Festpreisvereinbarungen sind Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, gesondert zu vergüten.
(3) Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Abschluss des Umzugs in bar oder per EC-Karte fällig.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden am Umzugsgut nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Haftung ist begrenzt auf den Zeitwert der beschädigten oder verlorenen Gegenstände.
(3) Für Schäden an Gegenständen, die der Auftraggeber selbst verpackt hat, haftet der Auftragnehmer nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.
(4) Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des Umzugs, schriftlich anzuzeigen.
(1) Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
(2) Auf Wunsch kann eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen werden.
(1) Bei Stornierung durch den Auftraggeber fallen folgende Kosten an:
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Mai 2026